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Risikolebensversicherung

(weitergeleitet vonTodesfallversicherung)
Definition: Was ist "Risikolebensversicherung"?

Versicherung auf den Todesfall einer oder mehrerer versicherter Person(en), die bei Erleben der versicherten Person zum Ende der Vertragslaufzeit keine Leistung erbringt, mit Ausnahme evtl. fälliger Überschüsse aus dem Vertrag.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Todesfallversicherung. 1. Begriff: Versicherung auf den Todesfall einer oder mehrerer versicherter Person(en), die bei Erleben der versicherten Person(en) zum Ende der Vertragslaufzeit keine Leistung erbringt, mit Ausnahme evtl. fälliger Überschussbeteiligungen aus dem Vertrag.

    2. Merkmale: Risikolebensversicherungen decken das Todesfallrisiko entweder lebenslang oder über einen definierten kürzeren Zeitraum. Die Beitragszahlung kann einmalig (Einmalbeitrag) oder fortlaufend erfolgen, längstens jedoch bis zum Ablauf der Versicherungsdauer. Mit einer (temporären) Risikolebensversicherung ist grundsätzlich keine Kapitalbildung verbunden. Für lang laufende Risikolebensversicherungen gegen laufende Beiträge werden aber zu Beginn der Vertragslaufzeit in geringem Umfang Rückstellungen gebildet, um in späteren Jahren wegen des dann gestiegenen Risikos über ausreichende Mittel aus Beiträgen und Rückstellungen für die Risikotragung zu verfügen.

    3. Ziele: Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung können unterschiedliche Ziele verfolgt werden, z.B. a) bei (lebenslangen) Risikolebensversicherungen die Bereitstellung eines Geldbetrags zur Deckung der Beerdigungskosten (Sterbegeldversicherung) oder der anfallenden Erbschaftsteuer,
    b) bei abgekürzten Risikolebensversicherungen die Absicherung der Hinterbliebenen, einer Hypothek, eines Konsumentenkredits oder einer sonstigen Finanzierung.

    4. Probleme: Bei lebenslangen Risikolebensversicherungen mit Beitragszahlung bis zum Tod wird oft die Möglichkeit der sog. Überzahlung problematisiert: Personen, die erst im hohen Alter sterben, zahlen u.U. mit dieser Tarifvariante in der Summe mehr Beiträge, als die Versicherungssumme ausmacht. Zur Vermeidung der Überzahlung werden abgekürzte Beitragszahlungen vereinbart.

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