Treupflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Pflicht zur Vertragstreue (Treu und Glauben).
2. V.a. im Arbeits- und Gesellschaftsrecht die neben der eigentlichen vertraglichen Verpflichtung hier bes. bestehende Pflicht, Schaden von dem Arbeitgeber (Treuepflicht des Arbeitnehmers), Mitgesellschafter etc. fernzuhalten bzw. - aktiv - Loyalität zu pflegen. Die Treupflicht des Handlungsgehilfen äußert sich u.a. in der Pflicht, Weisungen zu befolgen, dem Verbot der Annahme von Schmiergeldern oder des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und v.a. in dem Wettbewerbsverbot.
3. Verletzung der Treupflicht kann ein wichtiger Grund zur Kündigung sein und ggf. auch zu Schadensersatzansprüchen (Schadensersatz) führen.
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Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Lebenspartnerschaft Personengesellschaft Prokura Prozess Sicherungsübereignung Unternehmen Verwandtschaft eidesstattliche Versicherung einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) ordentliche Kündigung stille Gesellschaft
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