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Überwachung von Immobilienbewertungen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch regulatorische Vorgaben - Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), Solvabilitätsverordnung (SolvV), Capital Requirements Regulation (CRR) - ergibt sich für bestehende Immobilienfinanzierungen und die dabei zugrunde liegenden Objektbewertungen ein Überwachungserfordernis. Der Wert einer belasteten Immobilie muss in regelmäßigen Abständen - bei Wohnimmobilien spätestens nach 3 Jahren, bei Gewerbeimmobilien jährlich - überprüft werden. Hierbei verwenden die Kreditinstitute - neben einer zeitgesteuerten Überwachung - statistische Methoden, um diejenigen Immobilien zu bestimmen, die einer Überprüfung und ggf. einer Folgebewertung bedürfen. Die Überprüfung von Immobilienbewertungen ist zwingend notwendig zur Sicherung der Qualität entsprechend der regulatorischen Vorgaben gemäß der BelWertV und zusätzlich zur Kontrolle der institutsinternen prozessualen und risikoorientierten Anforderungen. Die Überwachung von Wohnimmobilien in Deutschland erfolgt in fast allen Kreditinstituten zentral auf Basis des Marktschwankungskonzeptes des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (VdP).

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    Mindmap "Überwachung von Immobilienbewertungen"

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    Mindmap Überwachung von Immobilienbewertungen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberwachung-von-immobilienbewertungen-53307 node53307 Überwachung von Immobilienbewertungen node52888 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) node53307->node52888 node52995 Folgebewertung node53307->node52995 node52900 Beleihungswertermittlung node52888->node52900 node30634 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node52888->node30634 node30601 Beleihungswert node30601->node52888 node53215 regulatorisches Umfeld node53215->node52888 node52995->node52888 node38158 Kreditwesengesetz (KWG) node52995->node38158 node53070 Immobilienwertüberwachung node52995->node53070
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