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Überwachung

Kurzerklärung
1. Begriff: Vorgehen, bei dem eventuelle Abweichungen zwischen beobachtbaren Istzuständen und vorzugebenden bzw. zu ermittelnden Sollzuständen festgestellt und beurteilt werden sollen. 2. Zweck: Fehlerentdeckung und Fehlervermeidung sowie Erlangung von Informationen, die der Entscheidungsverbesserung all derjenigen dienen können, die über das Ergebnis der Überwachung unterrichtet werden. 3. Teilfunktionen: Unterbegriffe der Überwachung sind Prüfung (Revision) und Kontrolle. Die Differenzierung erfolgt i.d.R. nach der Beziehung des Überwachenden zum Überwachungsobjekt (Prozessabhängigkeit). Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Vorgehen, bei dem eventuelle Abweichungen zwischen beobachtbaren Istzuständen und vorzugebenden bzw. zu ermittelnden Sollzuständen festgestellt und beurteilt werden sollen.

2. Zweck: Fehlerentdeckung und Fehlervermeidung sowie Erlangung von Informationen, die der Entscheidungsverbesserung all derjenigen dienen können, die über das Ergebnis der Überwachung unterrichtet werden.

3. Teilfunktionen: Unterbegriffe der Überwachung sind Prüfung (Revision) und Kontrolle. Die Differenzierung erfolgt i.d.R. nach der Beziehung des Überwachenden zum Überwachungsobjekt (Prozessabhängigkeit).

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Sachgebiete
Überwachung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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