Einsicht in die Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen durch diesen selbst, verbunden mit der Bereitschaft zur Abhilfe (Sachverständigenrat für Umweltfragen, 1978). Ausführliche Erklärung
Zum Umweltbewusstsein gehören: Kenntnis von Konfliktmöglichkeiten zwischen eigenem Handeln und Umweltschutz; Einsicht in die Gefährdung durch Informationen an Produzenten und Verbraucher und die damit u.U. verbundene Bereitschaft zur Abhilfe, evtl. über den Marktmechanismus (Entwicklung, Gebrauch, Kauf umweltfreundlicher Erzeugnisse und Verfahren); Ausgleich von Bequemlichkeits- und Zeitverlusten sowie ökonomischen Nachteilen gegenüber umweltschädlichem Tun (z.B. Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Steuerbegünstigung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge und Treibstoffe).