Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen (z.B. Umspannwerke, Hochöfen, fest eingebaute Transportanlagen) und andere Anlagen (also nicht unmittelbar der Produktion dienende Anlagen wie Fernsprech- und Rohrpostanlagen). Unbewegliches Vermögen ist Teil des Anlagevermögens.