Unfallfluchtschäden
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personen- und Sachschäden bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Unfallfluchtschäden können auch gegen den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geltend gemacht werden.
Weitere Voraussetzungen: §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Barwert Bruttoarbeitsentgelt Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Sozialleistungen Sozialversicherung Subsidiarität Value at Risk (VaR) Versicherungsprinzip Veräußerung berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Unfallfluchtschäden
ausgehend