Direkt zum Inhalt

Untersuchungsgrundsatz

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt bzw. die für die Besteuerungsgrundlagen relevanten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Amts wegen. Sie bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen Art und Umfang der Ermittlungen und ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden. Sie hat alle bedeutsamen Umstände - sowohl zu deren Gunsten als auch zu ihren Ungunsten - zu berücksichtigen (§ 88 AO). Ermittlungen „ins Blaue hinein” sind nicht zulässig.

    2. Grenzen: Die Ermittlungspflicht findet ihre Grenze in den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der Zumutbarkeit sowie in der Mitwirkungspflicht der Beteiligten.

    3. Fürsorgepflicht: Ausfluss des Untersuchungsgrundsatzes ist eine gewisse Fürsorgepflicht. Danach hat die Finanzbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe von Erklärungen und die Stellung von Anträgen anzuregen (§ 89 AO). Zugunsten der Beteiligten hat sie eine evtl. Verjährung von Amts wegen zu prüfen (vgl. AEAO zu § 88 Nr. 3, zu § 89 Nr. 1).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Untersuchungsgrundsatz"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Untersuchungsgrundsatz Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/untersuchungsgrundsatz-51116 node51116 Untersuchungsgrundsatz node39883 Mitwirkungspflicht node51116->node39883 node42647 Sozialleistungen node39883->node42647 node30696 Außenprüfung node39883->node30696 node50626 Zwangsmittel node39883->node50626 node42895 Rehabilitation node42895->node39883 node27105 Amtspflicht node27105->node51116 node46003 Schadensersatz node27105->node46003 node27410 Amtspflichtverletzung node27105->node27410
    Mindmap Untersuchungsgrundsatz Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/untersuchungsgrundsatz-51116 node51116 Untersuchungsgrundsatz node39883 Mitwirkungspflicht node51116->node39883 node27105 Amtspflicht node27105->node51116

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete