Unterversicherungsverzicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Versicherer im Fall einer Unterversicherung auf die Anwendung der Kürzung der Entschädigung. Dies ist meistens der Fall, wenn die Versicherungssumme nach vom Versicherer definierten Verfahren ermittelt und eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wurde.
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Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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