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Vandalismus

Kurzerklärung
Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Sachen und Gebäudeteilen. Schäden durch Vandalismus werden zunehmend im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung mitversichert. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt allein voraus, dass der Täter widerrechtlich (meist in den Bedingungen genauer definiert) in den Versicherungsort eingedrungen ist oder einzudringen versucht hat und in der Folge Vandalismusschäden entstanden sind. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Sachen und Gebäudeteilen. Schäden durch Vandalismus werden zunehmend im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung mitversichert. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt allein voraus, dass der Täter widerrechtlich (meist in den Bedingungen genauer definiert) in den Versicherungsort eingedrungen ist oder einzudringen versucht hat und in der Folge Vandalismusschäden entstanden sind.

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Literaturhinweise/Links
Literaturhinweise
Bücher
  • Sebold-Bender, M.:  Vandalismus
    Wiesbaden, 2011  in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Sachgebiete
Vandalismus
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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