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Verbrechen

Kurzerklärung
Eine mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem Jahr oder darüber bedrohte Straftat (§ 12 I StGB). Die Strafe ist eine lebenslange oder eine zeitige zwischen einem und 15 Jahren (§ 38 StGB). Vgl. auch Vergehen. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Eine mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem Jahr oder darüber bedrohte Straftat (§ 12 I StGB). Die Strafe ist eine lebenslange oder eine zeitige zwischen einem und 15 Jahren (§ 38 StGB).

Vgl. auch Vergehen.

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Sachgebiete
Verbrechen
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