| 
 | 
 | 

Verfilmung

Kurzerklärung
filmische Wiedergabe eines Werkes (z.B. Roman, Theaterstück). Das Recht zur Verfilmung ist in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Urhebers über sein Werk enthalten. Gestattet der Urheber die Verfilmung, so liegt darin die Einräumung einer Reihe von Nutzungsrechten, v.a. das Werk unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerks zu benutzen und das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung des Filmwerks, der öffentlichen Vorführung und der Funksendung. Auch die Mitwirkenden bei der Filmherstellung räumen im Zweifel dem Hersteller ihr etwa bestehendes ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Dieses Buch enthält die Grundlagen der ökonomischen Analyse des Rechts und ihrer Anwendung auf das deutsche Zivilrecht. Es ist eine ... mehr
Ausführliche Erklärung

filmische Wiedergabe eines Werkes (z.B. Roman, Theaterstück). Das Recht zur Verfilmung ist in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Urhebers über sein Werk enthalten. Gestattet der Urheber die Verfilmung, so liegt darin die Einräumung einer Reihe von Nutzungsrechten, v.a. das Werk unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerks zu benutzen und das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung des Filmwerks, der öffentlichen Vorführung und der Funksendung. Auch die Mitwirkenden bei der Filmherstellung räumen im Zweifel dem Hersteller ihr etwa bestehendes Urheberrecht am Film ein.

Für das durch Verfilmung entstandene Filmwerk genießt der Hersteller ein Leistungsschutzrecht: Er hat u.a. das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf dem das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu vertreiben und zur öffentlichen Vorführung der Funksendung zu benutzen. Der Urheber ist im Zweifel berechtigt, zehn Jahre nach Vertragsabschluss sein Werk anderweitig filmisch zu verwerten (§§ 88 ff. UrhG).

Version:
Sachgebiete
Verfilmung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Grundlagen Internationaler Handel existiert in einem weiten Begriffsverständnis seit Jahrhunderten, wobei heute weniger die Aktivitäten der Phönizier oder Theber sondern die der so genannten Fernhandelshäuser gegenwärtig sein dürften, beispielsweise die der niederländischen Handelskompanien, die bereits während der Industrialisierung ein weltweites ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Prof. h. c. Bernhard Swoboda, Prof. Dr. Thomas Foscht
I. Begriff Auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EG am 9./10.12.1991 in Maastricht beschlossene Währungsvereinheitlichung auf dem Gebiet der Europäischen Union (oder Teilen hiervon) ab 1.1.1999. Die Europäische Währungsunion bildet einen Kernpunkt in den Bestrebungen zur Errichtung eines in ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Oliver Budzinski, PD Dr. Jörg Jasper, Prof. Dr. Albrecht F. Michler
I. Begriff Unter den Begriff der Bilanzpolitik fallen alle legalen Maßnahmen, die der Bilanzierende innerhalb des Jahresabschlusses und Lageberichts ergreift, um die Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens inhaltlich und/oder formal so zu gestalten, dass bei den Adressaten ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Michael Hommel
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Verfilmung"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken mit einbezogen werden.
von  Dr. Markus Siepermann
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige