früheres gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines Konkurses (sog. Vergleich) unverschuldet in Not geratener würdiger Schuldner, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse die Erfüllung einer Mindestquote und die Erhaltung des Unternehmens erwarten ließen. Möglich als Stundungs-, Erlass- oder Liquidationsvergleich.
Durch das einheitliche Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.
Anders: außergerichtlicher Vergleich.