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Vermögensamt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kurzbezeichnung für die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen; mit der Durchführung nach dem Vermögensgesetz beauftragt. Ausgenommen ist die Rückübertragung von Unternehmen, die den übergeordneten Landesämtern für offene Vermögensfragen obliegt.

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    Mindmap "Vermögensamt"

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