Vermögenshaushalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil des Haushaltsplans kommunaler Gebietskörperschaften, der alle das Vermögen oder die Schulden verändernden Ausgaben und Einnahmen enthält; auf der Ausgabenseite bes. Investitionen, Rücklagenzuführungen, Kredittilgungen sowie etwaige Zuführungen zum Verwaltungshaushalt, auf der Einnahmeseite bes. Kreditaufnahmen, Rücklagenentnahmen, Zuschüsse und Zuweisungen Dritter für Investitionen, Erlöse aus Vermögensveräußerungen sowie etwaige Zuführung vom Verwaltungshaushalt. Vermögenshaushalt und Verwaltungshaushalt bilden den Haushaltsplan von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
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