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Verpackungsfunktionen

Definition: Was ist "Verpackungsfunktionen"?

Verpackungen üben eine Vielzahl von Funktionen für die zu verpackenden Produkte (die Packgüter) aus. Verpackungen stellen aus der Sicht der verpackenden Unternehmen keinen Selbstzweck dar, sondern erfüllen im Hinblick auf die Packgüter einen derivativen Zweck. Zu den Funktionsbereichen von Verpackungen zählen die Produktions-, Marketing-, Verwendungs- und die Logistikfunktion.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verpackungen üben eine Vielzahl von Funktionen für die zu verpackenden Produkte (die Packgüter) aus. Verpackungen stellen aus der Sicht der verpackenden Unternehmen keinen Selbstzweck dar, sondern erfüllen im Hinblick auf die Packgüter einen derivativen Zweck. Zu den Funktionsbereichen von Verpackungen zählen die Produktions-, Marketing-, Verwendungs- und die Logistikfunktion. a) Im Rahmen der Produktionsfunktion ermöglicht die Wahl einer geeigneten Verpackung z.B. die Produktion direkt aus der oder in die Verpackung ohne Zwischenschaltung von Umschlagvorgängen.

    b) Verpackungen dienen der Marketingfunktion, wenn sie z.B. als Markenträger eingesetzt werden.

    c) Die Verwendungsfunktion bezieht sich auf eine mehrmalige Wiederverwendung der Verpackung für denselben Zweck, was den Aufbau von Rückführungssystemen für solche Mehrwegverpackungen in Zusammenarbeit mit den Lieferanten oder Kunden voraussetzt. Weiterhin umfasst die Verwendungsfunktion eine möglichst umweltschonende Beseitigung der Verpackungen.

    d) Im Zuge der Logistikfunktion nehmen Verpackungen eine Schutz-, Lager-, Transport-, Manipulations- und Informationsfunktion wahr.

    1. Die Schutzfunktion erstreckt sich in qualitativer Hinsicht auf den Schutz des Packgutes gegen mechanische (Druck, Stoß) und klimatische Belastungen (Feuchtigkeit, Temperatur). Aus quantitativer Sicht sollen Verpackungen Verluste und Diebstahl der Packgüter verhindern.

    2. Die Lagerfunktion zielt auf die Erleichterung der Lagerung von Packgütern ab, indem Verpackungen eine Stapelung erlauben und damit zu einer besseren Lagerraumausnutzung beitragen. Weiterhin gehört zur Lagerfunktion die Abstimmung der Abmessungen der Verpackungen mit denen der Lagerbehälter.

    3. Im Rahmen der Transportfunktion übernehmen Verpackungen die Aufgabe, die Packgüter transportfähig zu machen und mittels standardisierter Abmessungen den Transportraum optimal zu nutzen.

    4. Die Manipulationsfunktion dient der Zusammenfassung der Packgüter zu Einheiten, die deren Handhabung bei der Auslieferung erleichtern. Da Manipulationsvorgänge stets zwischen Lager- und Transportprozesse geschaltet sind, erfordert die Bildung von Verpackungseinheiten auch die Berücksichtigung der Lager- und Transportfunktion der Verpackung.

    5. Die Informationsfunktion betrifft die Kennzeichnung von Verpackungen im Hinblick auf die Auftragszusammenstellung im Lager sowie die Identifikation zerbrechlicher, verderblicher oder gefährlicher Packgüter. Bei einer Automatisierung von Transport- und Umschlagprozessen ermöglichen geeignete Informationen (z.B. Barcodes, RFID) auf den Verpackungen ein automatisches Erkennen der Packgüter.

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