Versicherungsfall
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistungsfall. Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers (Versicherungsleistung) aus einem Versicherungsvertrag auslöst. Wie dieses Ereignis beschaffen sein muss (Auslösung durch bestimmte versicherte Gefahren, Einwirkung auf bestimmte versicherte Sachen oder Personen, Folgen im Sinne bestimmter versicherter Schäden), ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere aus den ihm zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ab Eintritt des Versicherungsfalls treffen den Versicherungsnehmer verschiedene Obliegenheiten, wie die Rettungspflicht, Anzeigepflicht, àAuskunftspflicht und Belegpflicht.
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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