Direkt zum Inhalt

Verstärkte Zusammenarbeit

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    europapolitische Initiative zur verstärkten gemeinsamen Integration einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Bildung eines thematischen Kerneuropas.

    Rechtsgrundlagen: Art. 20, 44, 45, 46 EUV, Art. 82/83, 86/87 und 326-334 AEUV.

    Funktionsweise: Art. 20 Abs. 1 EUV definiert die Verstärkte Zusammenarbeit: "Die Mitgliedstaaten, die untereinander eine Verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeiten der Union begründen wollen, können [...] die Organe der Union in Anspruch nehmen und diese Zuständigkeiten unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Verträge ausüben. Eine Verstärkte Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet, die Verwirklichung der Ziele der Union zu fördern, ihre Interessen zu schützen und ihren Integrationsprozess zu stärken. Sie steht allen Mitgliedstaaten [...] jederzeit offen." Mindestens neun EU-Mitgliedstaaten müssen die verstärkte Zusammenarbeit auf einem Gebiet beschließen, das nicht vollständig durch die EU umgesetzt wird. Andere Mitgliedstaaten können später bei Interesse beitreten.

    Beispiele: Praktische Beispiele der Verstärkten Zusammenarbeit sind die Schaffung der EU-Staatsanwaltschaft (Art. 86 AEUV) und der gemeinsamen EU-Verteidigungsunion (Art. 46 EUV), wobei die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ein typisches Beispiel ist. Weitere Beispiele für die Verstärkte Zusammenarbeit in zivilgesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Themen sind die Verstärkte Zusammenarbeit hinsichtlich des "auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts" sowie beim Gemeinschaftspatent. Weitere Gemeinschaftsprojekte sind die gemeinsame Währung Euro und der Schengenraum.

    Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil v. 16.4.2013, Rs. C-274/11 (ECLI:EU:C:2013:240) festgestellt, dass der "Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 329 Abs. 1 AEUV nicht nichtig wegen Unzuständigkeit ist. 


    Bedeutung
    : Die Verstärkte Zusammenarbeit sollte die Funktionsfähigkeit und Modernisierung der EU nach der Beitrittswelle seit 2004 sicherstellen. Sie könnte insbes. in der Krise der Europäischen Union und nach dem Brexit eine Lösung für dringend anstehende Probleme sein, vgl. Juncker-Plan (Weißbuch zur Zukunft Europas), Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Verstärkte Zusammenarbeit"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Verstärkte Zusammenarbeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verstaerkte-zusammenarbeit-54521 node54521 Verstärkte Zusammenarbeit node54217 Brexit node54521->node54217 node54384 Schengenraum node54521->node54384 node54290 Krise der Europäischen ... node54521->node54290 node51668 AEUV node54521->node51668 node54512 Europäische Union der ... node54521->node54512 node122433 Lockdown node54217->node122433 node28662 Dienstleistungen node54217->node28662 node49053 Zoll node54217->node49053 node122147 COVID-19 node54217->node122147 node54217->node54384 node34188 EFTA node54384->node34188 node54290->node54217 node54290->node122433 node54290->node122147 node54290->node54384 node54386 Flüchtlingskrise node54386->node54384 node51964 Europarecht node51964->node51668 node47409 supranationales Recht node47409->node51668 node47924 überseeische Länder und ... node47924->node51668 node34885 EWG node34885->node51668 node54512->node54217 node54512->node54384 node54512->node54290 node54512->node51668
    Mindmap Verstärkte Zusammenarbeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verstaerkte-zusammenarbeit-54521 node54521 Verstärkte Zusammenarbeit node54217 Brexit node54521->node54217 node54384 Schengenraum node54521->node54384 node54290 Krise der Europäischen ... node54521->node54290 node51668 AEUV node54521->node51668 node54512 Europäische Union der ... node54521->node54512

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete