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versteckter öffentlicher Bedarf

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die von den privaten Stellen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Verwaltungsverordnungen unentgeltlich zu erbringenden Leistungen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden.

    Beispiele: Wehr- und Ersatzdienst, Schöffentätigkeit, Mitwirkung bei der Steuer- und Sozialabgabenermittlung und -entrichtung.

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