Versteigerungstermin
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Zwangsversteigerungsverfahren öffentliche Verhandlung des Vollstreckungsgerichts, in der Grundstück oder Schiff zur Versteigerung gelangt.
1. Bestimmung des Versteigerungstermins durch das Gericht, wobei der Inhalt der Terminbestimmung z.T. zwingend vorgeschrieben ist (§ 37 ZVG).
2. Ablauf: a) Vorverhandlung: Aufruf der Sache, Bekanntmachung von Grundstück, Gläubigern, Ansprüchen etc., Feststellung des geringsten Gebots und der Versteigerungsbedingungen.
b) Versteigerungsgeschäft: Bestehend aus dem Ausbieten der zur Versteigerung gelangenden Objekte und der Abgabe von Geboten; Mindestdauer: eine halbe Stunde (§ 73 ZVG).
c) Verhandlung über den Zuschlag an den Meistbietenden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Versteigerungstermin
ausgehend
eingehend
Versteigerungstermin
ausgehend