Verstrickung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die durch staatliche Beschlagnahme (z.B. Pfändung) eines Gegenstandes eintretende Bindung des Eigentümers, Besitzers etc.
Strafrechtlicher Schutz: Pfandentstrickung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Lebenspartnerschaft Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen Verwandtschaft eidesstattliche Versicherung einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Verstrickung
ausgehend