Vertragslaufzeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wurde in früheren Darlehensverträgen die Darlehenslaufzeit unter Berücksichtigung der Annuität genannt, so ist es inzwischen üblich, im Darlehensvertrag die Anzahl der Raten und die Dauer des zugrundeliegenden Darlehens zu benennen. Die in den Darlehensverträgen genannte Vertragslaufzeit wird unter den gleichen Annahmen errechnet, die der Berechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde liegen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Vertragslaufzeit
ausgehend
eingehend
Vertragslaufzeit
ausgehend