Vertrauensarzt
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
frühere Bezeichnung für innerhalb der Sozialversicherung ernannten Arzt; jetzt Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, der im Wesentlichen für den Bereich der Krankenversicherung und seit 1995 auch für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung die Aufgaben des früheren Vertrauensarztes übernommen hat (§§ 275 ff. SGB V, 18 SGB XI).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Vertrauensarzt
ausgehend