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Vertretungsordnung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Vertretungsanordnung; die Außenvertretung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft regelnde Vorschrift, v.a. die Vertretung vor den Gerichten. In den einzelnen Verwaltungszweigen entweder durch Verwaltungsanordnung oder durch Rechtsverordnung je nach Verfassungsrechtslage in Bund und Ländern.

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