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Verwaltungsabkommen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung zwischen verschiedenen Trägern hoheitlicher Gewalt über die Aufgabenteilung bei Ausübung bestimmter Verwaltungsaufgaben. Bedarf nicht der Zustimmung durch den Gesetzgeber.

    Anders: Staatsvertrag.

     

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    Mindmap "Verwaltungsabkommen"

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