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Verwendungsklausel

Definition

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In der Kfz-Versicherung darf das Kraftfahrzeug nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck benutzt werden.

Beispiel: private Fahrten des Versicherungsnehmers. Zu weiteren Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und zu den Folgen einer Pflichtverletzung vgl. Obliegenheiten.

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Literaturhinweise/Links
Literaturhinweise
Bücher
  • Hoenen, R.-P.:  Verwendungsklausel
    Wiesbaden, 2011  in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Sachgebiete
Verwendungsklausel
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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