In der Kfz-Versicherung darf das Kraftfahrzeug nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck benutzt werden.
Beispiel: private Fahrten des Versicherungsnehmers. Zu weiteren Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und zu den Folgen einer Pflichtverletzung vgl. Obliegenheiten.