Verzollungsmaßstäbe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bemessungsgrundlagen; die verschiedenen Größen, auf die sich ein Zollsatz (Zoll) bezieht. Bei Wertzöllen ist der Verzollungsmaßstab der Zollwert (ad valorem), bei spezifischen Zöllen bestimmte Warenmengen z.B. 1.000 kg Eigengewicht (Salz), 1 hl (Wein), 100 m (Filme), ein Stück (Flasche mit Quecksilber).
Grundsätzlich wird der Abgabensatz (t = tariff) berechnet mithilfe der drei Variablen Zollwert (v = value), Zollsatz (d = duty), Menge (q = quantity):
Bei spezifischen Zollsätzen wird v=1, bei Wertzöllen q=1 gesetzt. Der Zollsatz d wird bestimmt durch die zolltarifliche Einreihung in den Zolltarif (c = customs classification) und ist abhängig vom Ursprungsland (o = origin) und vom Zeitpunkt der Zollanmeldung (ti = time).
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