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Vetomacht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die mit der Anwendung der Einstimmigkeitsregel verbundene Macht jedes einzelnen Abstimmungsteilnehmers, mit seiner Gegenstimme eine Entscheidung zu verhindern. Ein geschickter Teilnehmer kann in Verhandlungen die Übrigen durch Androhung des Vetos zu bes. Zugeständnissen zwingen.

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    Mindmap "Vetomacht"

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