Vollstreckungsschuldner
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Steuerrecht derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren richtet (§ 253 AO). Vollstreckt werden können Verwaltungsakte, mit denen die Finanzbehörde eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung vom Vollstreckungsschuldner fordert (§ 249 I AO). Vollstreckungsschuldner ist somit regelmäßig der Steuerschuldner, der Haftungsschuldner oder der Duldungsschuldner. Zur Vorbereitung der Vollstreckung kann die Finanzbehörde die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners ermitteln.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung Bestandskraft Betriebsstätte Bevollmächtigter Buchführungspflicht Eigentum Feststellungsbescheid Gesamtrechtsnachfolge Geschäftsfähigkeit Haftung Nichtigkeit Sittenwidrigkeit Sitz Stundung Treuhänder Verjährung Verwaltungsakt Veräußerung eidesstattliche Versicherung wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Vollstreckungsschuldner
ausgehend
eingehend
Vollstreckungsschuldner
ausgehend