| 
 | 
 | 
Bookmark
 | 

Vorsatz

Kurzerklärung

Zivilrecht: Bewusstes Herbeiführen oder Vereiteln eines Erfolges. Strafrecht: Vorsatz ist Wissen und Wollen der Verwirklichung der Tatumstände, die zu einem Straftatbestand gehören. Ausführliche Erklärung

Buch zum Thema
Die Kompetenzsteuerung in Teams sieht sich zwei zentralen Herausforderungen gegenüber: Wie lässt sich das Zusammenwirken individueller Kompetenzen in Teams gestalten? ... mehr
Ausführliche Erklärung

Inhaltsverzeichnis

I. Zivilrecht

II. Strafrecht

I. Zivilrecht:

Bewusstes Herbeiführen oder Vereiteln eines Erfolges; sog. bedingter Vorsatz: Das Inkaufnehmen dieser Tatsache, d.h. Billigung für den Fall ihres (zwar unerwünschten) Eintretens (im Gegensatz zur bewussten Fahrlässigkeit).

II. Strafrecht:

Vorsatz ist Wissen und Wollen der Verwirklichung der Tatumstände, die zu einem Straftatbestand gehören. Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich (Tatbestandsirrtum, § 16 StGB). Das geltende Recht rechnet das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit nicht zum Vorsatz (§ 17 StGB).

Vgl. auch Irrtum.

Version:
Sachgebiete
Vorsatz
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff und Motivation Unter Data Mining versteht man die Anwendung von Methoden und Algorithmen zur möglichst automatischen Extraktion empirischer Zusammenhänge zwischen Planungsobjekten, deren Daten in einer hierfür aufgebauten Datenbasis bereitgestellt werden. Beispielsweise kann so ermittelt werden, welche Produkte häufig zusammen ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Richard Lackes
Die Neue Politische Ökonomie (NPÖ) stellt eine Ausweitung der ökonomischen Analyse auf den Bereich der Politik dar. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen politische Institutionen und das Handeln politischer Akteure. Die Vertreter der NPÖ bedienen sich verschiedener ökonomischer Methoden, bspw. der ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. rer. pol. Enrico Schöbel
I. Historische Entwicklung In den 1920er- und 1930er-Jahren wurden in den USA erste Modelle zu Managed Care entwickelt. Pionierarbeit leistete hierbei die unter dem Namen „Kaiser Permanente“ bekannte Organisation. „Kaiser Permanente“ ist mit über acht Mio. Mitgliedern die größte gemeinnützige Organisation, ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Volker Eric Amelung, Prof. Dr. Axel Mühlbacher, PD Dr. Christian Krauth
Suche
 
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige