vorweggenommene Werbungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorweggenommene Werbungskosten sind Aufwendungen vor der Vermietung einer Immobilie, die nicht zu den Anschaffungs- und/ oder Herstellungskosten gehören. Steuerlich geltend gemacht werden können diese Aufwendungen nur, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorhanden war. Dazu gehören u.a. Bauzeitzinsen, Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten, Grundsteuer sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.
Vgl. auch Werbungskosten.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
vorweggenommene Werbungskosten
ausgehend