Votierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unter Votierung wird im Unterschied zum Rating das reine Kreditvotum im Sinne eines Ja/Nein-Entscheidungsvorschlages für die Kreditvergabe verstanden. Die Votierung eines Kompetenzträgers beinhaltet somit den Vorschlag, einen Kredit zu gewähren oder zu versagen. Die Votierung ist nicht mit der Kreditentscheidung gleichzusetzen, sondern bereitet sie vor.
Das Votierungsverfahren unterstützt die Kreditentscheidung nach dem Vieraugenprinzip. Unter bankindividuellen Risikogesichtspunkten werden bestimmte Kriterien vorgegeben, die sich an Geschäftsarten und Kreditgrößen orientieren.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Votierung
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