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Warenprobe

Kurzerklärung
1. Marketing: kleine Menge einer Ware, die möglichen Käufern kostenlos zu bestimmungsgemäßem Gebrauch gegeben werden. Warenproben sind häufig eingesetzte Werbemittel beim Absatz z.B. von Wein, Sekt, Spirituosen, Parfümeriewaren sowie bei der Einführung neuer Produkte (Marken). Vgl. auch Warenmuster. 2. Wettbewerbsrecht: vgl. Kundenfang. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Marketing: kleine Menge einer Ware, die möglichen Käufern kostenlos zu bestimmungsgemäßem Gebrauch gegeben werden. Warenproben sind häufig eingesetzte Werbemittel beim Absatz z.B. von Wein, Sekt, Spirituosen, Parfümeriewaren sowie bei der Einführung neuer Produkte (Marken).

Vgl. auch Warenmuster.

2. Wettbewerbsrecht: vgl. Kundenfang.

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Warenprobe
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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