Warenwert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus dem Außenwirtschaftsrecht: das dem Empfänger in Rechnung gestellte Entgelt, in Ermangelung eines Empfängers oder eines feststellbaren Entgelts der statische Wert i.S.d. Vorschriften über die Station des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (§ 4 I AWV a.F.). Seit der Novellierung des dt. Außenwirtschaftsrechts mit dem Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (AWG 2013) ersetzt durch den Begriff Wert eines Gutes (§ 2 XXIII AWG n.F.).
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