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Wasser- und Schifffahrtsdirektion

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    jetzt Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Mittelbehörde des Bundes, die dem Bundesverkehrsministerium untersteht.

    Aufgaben: Planung, Bau, Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie der bundeseigenen Häfen und Talsperren, Betrieb der zugehörigen Anlagen, Sicherung des Fahrwassers und der Vorflut der Bundeswasserstraßen, Betrieb und Unterhaltung der Seezeichen, Wahrung der Strom- und Schifffahrtshoheit (Strom- und Schifffahrtspolizei), Regelung des Verkehrs auf Bundeswasserstraßen und Seestraßen, Bearbeitung des nautischen Nachrichtenwesens, Rettungswesens, der internationalen Angelegenheiten der See- und Binnenschifffahrt sowie der See- und Binnenschifffahrtstatistik.

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    Mindmap "Wasser- und Schifffahrtsdirektion"

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