Werkshandelsunternehmung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich selbstständige Handelsunternehmung, die ihre Waren überwiegend von einem oder mehreren Produzenten bezieht, die gemeinsam zu mehr als 50 Prozent am Kapital der Werkshandelsunternehmung beteiligt sind. Verbreitet im Handel mit Eisen und Stahl.
Vgl. auch Verkaufskontor.
Ähnlich: Vertragshändler.
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