Direkt zum Inhalt

Werktitel

Definition: Was ist "Werktitel"?

geschäftliche Bezeichnung (§ 5 MarkenG) einer Druckschrift, eines Film-, Ton-, Bühnen- oder sonstigen Werks. Liegen die Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung vor, genießt der Werktitel den Schutz des Urheberrechts. I.d.R. dient der Werktitel aber nur der namensmäßigen Unterscheidung der Druckschrift etc. von anderen Druckschriften und sonstigen Werken, sodass er den Schutz der geschäftlichen Bezeichnung (§ 5 MarkenG) genießt.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    geschäftliche Bezeichnung (§ 5 MarkenG) einer Druckschrift, eines Film-, Ton-, Bühnen- oder sonstigen Werks. Liegen die Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung vor, genießt der Werktitel den Schutz des Urheberrechts. I.d.R. dient der Werktitel aber nur der namensmäßigen Unterscheidung der Druckschrift etc. von anderen Druckschriften und sonstigen Werken, sodass er den Schutz der geschäftlichen Bezeichnung (§ 5 MarkenG) genießt. Dieser Schutz kann auch Untertiteln, Titeln von Rubriken und Werkreihen etc. zukommen. Voraussetzung ist weder bes. Originalität noch Unterscheidungskraft für das die Druckschrift oder das sonstige Werk herausgebende Unternehmen, es genügt die Eignung zur Unterscheidung der Werke. Dazu muss der Titel aussprechbar und aus sich verständlich sein, dann genießt er wie andere geschäftliche Bezeichnungen mit dem Akt der Ingebrauchnahme Schutz, andernfalls nur mit der Erlangung von Verkehrsgeltung. Da bei Zeitungen und Zeitschriften die Auswahl an eigenartigen Bezeichnungen beschränkt ist, werden an den Titelschutz für diese Werke keine hohen Anforderungen gestellt, Kombinationen von Gattungsangaben (z.B. Zeitung) mit beschreibenden oder lokalisierenden Zusätzen (z.B. Deutsche Zeitung) können bereits unterscheidungskräftig sein, haben dann aber auch einen entsprechend geringen Schutzumfang. Für die Verwechslungsgefahr sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, auch die Vertriebswege und der Inhalt des Werks. Nicht verwechslungsfähig, daher trotz identischer Titel z.B. „Transaktuell” für eine Fachzeitschrift für das Transportwesen einerseits und für ein Magazin für Transsexuelle andererseits, wenn sich die Vertriebswege nicht berühren. Da der Vertrieb eines Werks regelmäßig erst erhebliche Zeit nach seiner Schaffung aufgenommen werden kann, kommt der mit Ingebrauchnahme entstehende Titelschutz häufig zu spät, um dem Titel die erforderliche Priorität zu sichern. Es hat sich daher die Übung herausgebildet, die Priorität durch Titelschutzanzeigen vorzuverlegen. Derartige Anzeigen werden als prioritätsbegründend anerkannt, wenn sich mit ihnen ein konkretes verlegerisches Vorhaben verbindet und das Werk in angemessener Zeit tatsächlich erscheint.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Werktitel"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Werktitel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/werktitel-50644 node50644 Werktitel node32633 geschäftliche Bezeichnungen node50644->node32633 node50116 Verkehrsgeltung node50644->node50116 node48578 Urheberrecht node50644->node48578 node50661 Titel node50661->node50644 node38072 irreführende Werbung node33489 Firma node36317 Firmenschutz node36317->node50116 node32633->node38072 node32633->node33489 node36974 Marke node32633->node36974 node34235 gewerbliche Schutzrechte node32633->node34235 node50116->node32633 node50116->node36974 node30963 Abhängigkeit node48578->node34235 node30025 Datenbank node48578->node30025 node29883 Arbeitnehmer node48578->node29883 node49231 Urheber node32120 Herausgeber node49231->node32120 node45271 Sammelwerk node32120->node50644 node32120->node30963 node32120->node45271 node41220 Lizenzvertrag node41220->node48578 node27881 Änderungsverbot node27881->node50661
    Mindmap Werktitel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/werktitel-50644 node50644 Werktitel node48578 Urheberrecht node50644->node48578 node50116 Verkehrsgeltung node50644->node50116 node32633 geschäftliche Bezeichnungen node50644->node32633 node32120 Herausgeber node32120->node50644 node50661 Titel node50661->node50644

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com