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WEU

(weitergeleitet von Westeuropäische Union)

Kurzerklärung

Abk. für Western European Union, Westeuropäische Union. Sie umfasst gegenwärtig 28 Mitglieder mit unterschiedlichem Status: Mitgliedsstaaten, assoziierte Mitgliedsstaaten, Beobachter und assoziierte Partner. Die WEU ist auf eine kollektive Selbstverteidigung ihrer Mitgliedsstaaten sowie deren wirtschaftliche, politische und kulturelle Integration gerichtet. Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Jens Mester
Sprecherdienst der Kommission (SPP)
Dr. Carsten Weerth
Lehrbeauftragter für International Trade Law an der Jacobs University Bremen
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Ausführliche Erklärung

Abk. für Western European Union, Westeuropäische Union; 1955 errichtet, seit 2010 in Auflösung; sie umfasste 2010 insgesamt 28 Mitglieder mit unterschiedlichem Status: Mitgliedsstaaten, assoziierte Mitgliedsstaaten, Beobachter und assoziierte Partner. Mitgliedsstaaten sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und Großbritannien. Assoziierte Mitglieder sind Island, Norwegen, Polen, die Tschechische Republik, die Türkei und Ungarn. Bloßen Beobachterstatus haben Dänemark, Finnland, Irland, Österreich und Schweden. Assoziierte Mitglieder sind Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien. Die WEU ist auf eine kollektive Selbstverteidigung ihrer Mitgliedsstaaten sowie deren wirtschaftliche, politische und kulturelle Integration gerichtet. Im Amsterdamer Vertrag wurde bestimmt, dass die WEU Bestandteil der Entwicklung der EU ist. Diese Bestimmung wurde im Vertrag von Nizza gestrichen, da die EU die Aufgaben der WEU teilweise an sich gezogen hat. Die WEU hatte wegen der Bemühungen der EU um eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) immer mehr an Bedeutung verloren. Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1.12.2009 in Kraft getreten ist, hat die EU endgültig alle Aufgaben der WEU übernommen und die WEU wurde obsolet. Der WEU-Vertrag kann nach einer Laufzeit von 50 Jahren mit einer einjährigen Kündigungsfrist von den Vertragsparteien gekündigt werden.

Die WEU befindet sich in der Auflösung. Seit der WEU-Deklaration vom 13.11.2000 existiert die WEU nur noch auf dem Papier. Der Rat der WEU ist seitdem nicht mehr zusammen getreten, allerdings sind die Beistandspflichten nach Artikel V und die Parlamentarische Versammlung nach Artikel IX weiterhin anzuwenden. Am 31.3.2010 teilte der Vorstand der WEU mit, dass die WEU aufgelöst wird. Die vollständige Auflösung wird voraussichtlich bis Ende Juni 2011 vollzogen sein.

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Literaturhinweise/Links
Sachgebiete
WEU
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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