Willensbildung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: In der Organisation der Prozess des Zustandekommens einer Entscheidung in organisatorischen Einheiten, in der mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind.
2. Arten nach dem Ausmaß der Beteiligung sämtlicher Handlungsträger an der Entscheidung: a) Hierarchische Willensbildung: Die Entscheidungen werden nach dem Direktorialprinzip getroffen.
b) Gemeinsame Willensbildung: Die Entscheidungen werden nach dem Kollegialprinzip getroffen.
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