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wirtschaftlicher Verein

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Kann nicht ins Vereinsregister eingetragen werden und Rechtsfähigkeit nur durch staatliche Verleihung erlangen (§ 22 BGB).

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    Mindmap "wirtschaftlicher Verein"

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