Wirtschaftslehre
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Wirtschaftspädagogik verwendeter Sammelbegriff zur Bezeichnung der zentralen Fächergruppe berufsbildender Schulen im kaufmännisch-verwaltenden Bereich.
1. I.e.S.: Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.
2. I.w.S.: Einbeziehung weiterer wirtschaftsorientierter Fächer (wie Rechnungswesen, Wirtschaftsmathematik, auch Rechtslehre).
Vgl. auch Wirtschaftsdidaktik.
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