Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG 1954)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I.d.F. vom 3.6.1975 (BGBl. I 1313) m.spät.Änd.
Inhalt: Straf- und Bußgeldvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Sicherstellungsgesetze und Preisvorschriften; Bußgeldvorschriften gegen Preiserhöhungen im Beruf oder Gewerbe, Mietpreiserhöhung und Preisüberhöhung bei der Wohnungsvermittlung. Weiter enthält WiStG Vorschriften über Einziehung und Abführung des Mehrerlöses.
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