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Wohneigentumsrente

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Entlastung durch ein im Rentenalter unbelastetes Wohneigentum bezeichnet man als Wohneigentumsrente.

    Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wird ein alleinstehender Rentner im Durchschnitt mit monatlich 530 Euro (West) bzw. 403 Euro (Ost) entlastet, wenn er im entschuldeten Wohneigentum statt zur Miete wohnt. Zwei-Personen-Rentnerhaushalte sparen sogar 632 Euro (West) bzw. 461 Euro (Ost).

    Statistisch bedeutet dies eine Einkommensverbesserung um 30 Prozent. Diese Zusatzrente besteht aus dem Mietwert der selbstgenutzten Wohnung abzüglich aller Aufwendungen für den Unterhalt dieser Wohneinheit.

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