Zeichnungsjahr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jahr, in dem die Risikotragung des Erstversicherers beginnt. Bei einer Rückversicherung auf Zeichnungsjahrbasis übernimmt der Rückversicherer dementsprechend die Deckung für alle in dem betreffenden Jahr beginnenden Risiken des Erstversicherers.
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Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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