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Zentralbank

Kurzerklärung
I. Bankwesen: Eigenständige staatliche Institution, die mit der Wahrung der Aufgaben der Geldpolitik betraut ist und über ein Emmissionsmonopol verfügt. In den einzelnen Ländern gibt es verschiedene Grade der Unabhängigkeit der Zentralbank und unterschiedliche Aufteilungen der geldpolitischen Einzelkompetenzen zwischen den Zentralbanken und den Regierungen. Im Zuge der Europäischen Währungsunion (EWU) wurde in der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geschaffen. II. Genossenschaftswesen: Die genossenschaftlichen Zentralbanken sind die DZ Bank AG Deutsche ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

I. Bankwesen:

Eigenständige staatliche Institution, die mit der Wahrung der Aufgaben der Geldpolitik betraut ist und über ein Emmissionsmonopol verfügt. In den einzelnen Ländern gibt es verschiedene Grade der Unabhängigkeit der Zentralbank und unterschiedliche Aufteilungen der geldpolitischen Einzelkompetenzen zwischen den Zentralbanken und den Regierungen. Im Zuge der Europäischen Währungsunion (EWU) wurde in der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geschaffen.

II. Genossenschaftswesen:

Die genossenschaftlichen Zentralbanken sind die DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt a.M. und die WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschaftszentralbank, Düsseldorf. Die Fusion zu einer genossenschaftlichen Zentralbank ist vorgesehen.

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Sachgebiete
Zentralbank
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit offener, wechselnder Zahl von Mitgliedern (Genossen), die einen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Zweck verfolgen und sich dazu eines gemeinsamen, genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs bedienen. Leitgedanken sind neben dem Förderungsprinzip die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und ... mehr
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