Zinsanpassungsklausel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehen/ Kredite mit variablen Zinsen unterliegen der aktuellen Marktentwicklung. Demzufolge müssen zwischen den Vertragsparteien Absprachen über das Zinsänderungsrecht getroffen werden. Dies wird in den Zinsanpassungsklauseln geregelt. Verbraucherschützer kritisieren teilweise zu Recht, dass Zinserhöhungen stets sofort erfolgen, wenn die Kapitalmarktzinsen steigen, sinkende Kapitalmarktzinsen jedoch nur mit Verzögerung und nicht in vollem Umfang weitergegeben werden. Dies kann mit einer klaren Zinsanpassungsklausel verhindert werden. Insbesondere von Vorteil ist die Koppelung der variablen Zinsen an einen Referenzzins (z.B. EURIBOR).
Vgl. auch Zinsanpassung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Zinsanpassungsklausel
ausgehend