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Zivildienst

Kurzerklärung
ziviler Ersatzdienst; Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, durch anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Art. 4 III GG, Art. 12a II GG, § 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz) anstelle der Ableistung von Wehrdienst. Rechtsgrundlage: Zivildienstgesetz i.d.F. vom 17.5.2005 (BGBl. I 1346) m.spät.Änd. Aufgaben: Einsatz vorrangig im sozialen Bereich, z.B. Dienst in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten etc. Dauer: Die Dauer des Zivildienstes entspricht der Dauer des Grundwehrdienstes (§ 24 II ZDG i.V. mit § 5 Ia des Wehrpflichtgesetzes). Sozialrechtliche Stellung wie beim ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

ziviler Ersatzdienst; Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, durch anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Art. 4 III GG, Art. 12a II GG, § 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz) anstelle der Ableistung von Wehrdienst.

Rechtsgrundlage: Zivildienstgesetz i.d.F. vom 17.5.2005 (BGBl. I 1346) m.spät.Änd.

Aufgaben: Einsatz vorrangig im sozialen Bereich, z.B. Dienst in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten etc.

Dauer: Die Dauer des Zivildienstes entspricht der Dauer des Grundwehrdienstes (§ 24 II ZDG i.V. mit § 5 Ia des Wehrpflichtgesetzes).

Sozialrechtliche Stellung wie beim Wehrdienst, z.B. Arbeitsplatzschutz.

Beschäftigungsstellen: werden anerkannt nach § 4 ZDG, wenn sie insbesondere Aufgaben im sozialen Bereich, im Bereich des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführen.

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Sachgebiete
Zivildienst
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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