Zollstraßen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
diejenigen Landstraßen, Wasserstraßen, Rohrleitungen (v.a. für Rohöl) und anderen Beförderungswege, die als Zollstraßen im Bundesanzeiger bekannt gegeben sind. Zollstraßen beginnen an der Zollgrenze (Zollgebiet) und enden jeweils bei einer Zollstelle (Art. 135 UZK, §§ 2, 3 ZollVG).
Vgl. auch Zollstraßenzwang.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Zollstraßen
ausgehend
eingehend
Zollstraßen
ausgehend