Zündwarenmonopol
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früherer Zwangszusammenschluss aller zur Herstellung von Zündwaren berechtigter Hersteller mit dem Zweck der Steuerung der Produktion zur Erhebung der Zündwarensteuer durch die Bundesfinanzverwaltung (Hauptzollämter). Seit 1.1.1983 aufgehoben (Gesetz zur Abschaffung des Zündwarenmonopols, BGBl. I 1982, 1241). Form eines Finanzmonopols.
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