Direkt zum Inhalt

Zulassungsstelle

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ehemals zu errichtende Kommission, die die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen und im geregelten Markt gemäß § 30 ff. Börsengesetz (BörsG) a.F. in einem Zulassungsverfahren zu genehmigen hatte. Diese Aufgabe ist seit Mitte 2007 der Börsengeschäftsführung zugewiesen.

    Zusammensetzung/Ernennung: Von den Mitgliedern musste mind. die Hälfte aus Personen bestehen, die sich nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren beteiligen (§§ 31 BörsG a.F.). Die Ernennung dieser Kommissionsmitglieder erfolgte durch die IHK und den Börsenvorstand für jeweils drei Jahre.

    Aufgabe/Befugnis: Die Zulassungsstelle und nunmehr die Börsengeschäftsführung hat die Aufgabe und die Pflicht, die Vorlegung der Urkunden, welche die Grundlage für die zu emittierenden Wertpapiere bilden, zu verlangen und diese zu prüfen sowie dafür zu sorgen, dass das Publikum über alle zur Beurteilung der einzuführenden Wertpapiere notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse informiert wird. Einzelheiten regelt die Börsenzulassungsverordnung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zulassungsstelle"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Zulassungsstelle Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zulassungsstelle-47787 node47787 Zulassungsstelle node48707 Zulassung von Wertpapieren ... node47787->node48707 node27827 Börsengesetz (BörsG) node47787->node27827 node48640 Wertpapier node48707->node48640 node46275 Prospekt node48707->node46275 node30249 Börsennotierung node30249->node48707 node28704 Delisting node28704->node48707 node40700 Kotierung node40700->node47787 node27827->node48640 node51352 MiFID node27827->node51352 node29728 Börse node27827->node29728 node35883 Freiverkehr node27827->node35883
    Mindmap Zulassungsstelle Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zulassungsstelle-47787 node47787 Zulassungsstelle node48707 Zulassung von Wertpapieren ... node47787->node48707 node27827 Börsengesetz (BörsG) node47787->node27827 node40700 Kotierung node40700->node47787

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete